Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII
Zielgruppe:
Die Hilfe für junge Erwachsene nach §41 SGB VIII kann von Menschen in Anspruch genommen werden, die:
- die nach einer Heimerziehung in einen eigenen Wohnraum ziehen,
- die aus einer Strafanstalt entlassen wurden,
- aus der Psychiatrie oder psychosozialen Beratungsstelle vermittelt wurden und
- eine drohende oderdiagnostizierte psychische und/oder geistige Behinderung haben.
Ausschlusskriterien:
Es gibt keine Ausschlusskriterien bezüglich Konfession, Nationalität, physischer oder psychischer Einschränkungen oder sexueller Orientierung.
Zielformulierungen:
- eigenverantwortliches Verhalten anzuregen – Passivität durch Aktivität überwinden
- das Familiensystem bzw. das einzelne Familienmitglied und/oder den jungen Volljährigen zu stärken und zu motivieren, eigene Ressourcen und die des unmittelbaren Umfeldes zu nutzen und so den Alltag besser erlebbar zu machen und eine Entlastung herbeizuführen
- alternative Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen zu erlernen und umzusetzen
- Ablöseprozesse begleiten
- unerwünschte Alltagsstrukturen neu zu ordnen und zu optimieren
- Erziehungskompetenz zu stärken
- alternative Konfliktstrategien erlernen und umsetzen, aber auch eigenes Problemlösepotenzial der Klienten zu stärken
- materielle Lebensbedingungen zu sichern und zu verbessern
- persönliche Kompetenzen im Umgang mit Behörden und Institutionen erweitern und fördern
- Gesundheitsbewusstsein schaffen und den Klienten für die Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren
- Unterbringung von Kindern außerhalb der Familie zu vermeiden,Unterbringungszeiträume durch intensive Arbeit in der Familiezu verkürzen und die Rückführung von Kindern ggf. für einenbegrenzten Zeitraum vorzubereiten und zu begleiten
- soziale Kontrolle bei Kindeswohlgefährdung
- Organisation und Durchführung von gemeinsamen Freizeitaktionen zur Stärkung des Beziehungsaufbaus und -gestaltung
- Hilfe bei der Berufsfindung, Berufswahl und Lehrstellen und Arbeitssuche
- Annehmen der Beeinträchtigungen die eine Behinderung mit sich bringen kann
- Teilhabe am gesellschaftlichem und kulturellem Leben#
- Erfüllung der Schul- und Berufsschulpflicht