Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII

Zielgruppe:

Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche sowie deren Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgebe rechtigte, junge Volljährige, die Probleme in der Familie, in der Schule, mit Freunden und bei der Bewältigung des Alltags haben.

Ausschlusskriterien:

Es gibt keine Ausschlusskriterien bezüglich Konfession, Nationalität, physischer oder psychischer Einschränkungen oder sexueller Orientierung.

Zielformulierungen:

  • eigenverantwortliches Verhalten anzuregen – Passivität durch Aktivität überwinden
  • das Familiensystem bzw. das einzelne Familienmitglied und/oder den jungen Volljährigen zu stärken und zu motivieren, eigene Ressourcen und die des unmittelbaren Umfeldes zu nutzen und so den Alltag besser erlebbar zu machen und eine Entlastung herbeizuführen
  • alternative Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen zu erlernen und umzusetzen
  • Ablöseprozesse begleiten
  • unerwünschte Alltagsstrukturen neu zu ordnen und zu optimieren
  • Erziehungskompetenz zu stärken
  • alternative Konfliktstrategien erlernen und umsetzen, aber auch eigenes Problemlösepotenzial der Klienten zu stärken
  • materielle Lebensbedingungen zu sichern und zu verbessern
  • persönliche Kompetenzen im Umgang mit Behörden und Institutionen erweitern und fördern
  • Gesundheitsbewusstsein schaffen und den Klienten für die Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren
  • Unterbringung von Kindern außerhalb der Familie zu vermeiden,Unterbringungszeiträume durch intensive Arbeit in der Familiezu verkürzen und die Rückführung von Kindern ggf. für einenbegrenzten Zeitraum vorzubereiten und zu begleiten
  • soziale Kontrolle bei Kindeswohlgefährdung
  • Organisation und Durchführung von gemeinsamen Freizeitaktionen zur Stärkung des Beziehungsaufbaus und -gestaltung
  • Hilfe bei der Berufsfindung, Berufswahl und Lehrstellen und Arbeitssuche
  • Annehmen der Beeinträchtigungen die eine Behinderung mit sich bringen kann
  • Teilhabe am gesellschaftlichem und kulturellem Leben#
  • Erfüllung der Schul- und Berufsschulpflicht