Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
Zielgruppe:
Eingliederungshilfe können seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem, für ihr Lebensalter typischen Zustand, abweicht, beantragen. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist beeinträchtigt oder es wird eine Beeinträchtigung erwartet.
Ausschlusskriterien:
Es gibt keine Ausschlusskriterien bezüglich Konfession, Nationalität, physischer oder psychischer Einschränkungen oder sexueller Orientierung.
Zielformulierungen:
- eigenverantwortliches Verhalten anzuregen – Passivität durch Aktivität überwinden
- das Familiensystem bzw. das einzelne Familienmitglied und/oder den jungen Volljährigen zu stärken und zu motivieren, eigene Ressourcen und die des unmittelbaren Umfeldes zu nutzen und so den Alltag besser erlebbar zu machen und eine Entlastung herbeizuführen
- alternative Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen zu erlernen und umzusetzen
- Ablöseprozesse begleiten
- unerwünschte Alltagsstrukturen neu zu ordnen und zu optimieren
- Erziehungskompetenz zu stärken
- alternative Konfliktstrategien erlernen und umsetzen, aber auch eigenes Problemlösepotenzial der Klienten zu stärken
- materielle Lebensbedingungen zu sichern und zu verbessern
- persönliche Kompetenzen im Umgang mit Behörden und Institutionen erweitern und fördern
- Gesundheitsbewusstsein schaffen und den Klienten für die Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren
- Unterbringung von Kindern außerhalb der Familie zu vermeiden,Unterbringungszeiträume durch intensive Arbeit in der Familiezu verkürzen und die Rückführung von Kindern ggf. für einenbegrenzten Zeitraum vorzubereiten und zu begleiten
- soziale Kontrolle bei Kindeswohlgefährdung
- Organisation und Durchführung von gemeinsamen Freizeitaktionen zur Stärkung des Beziehungsaufbaus und -gestaltung
- Hilfe bei der Berufsfindung, Berufswahl und Lehrstellen und Arbeitssuche
- Annehmen der Beeinträchtigungen die eine Behinderung mit sich bringen kann
- Teilhabe am gesellschaftlichem und kulturellem Leben
- Erfüllung der Schul- und Berufsschulpflicht