Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII
Zielgruppe:
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche sowie deren Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgebe rechtigte, junge Volljährige, die Probleme in der Familie, in der Schule, mit Freunden und bei der Bewältigung des Alltags haben.
Ausschlusskriterien:
Es gibt keine Ausschlusskriterien bezüglich Konfession, Nationalität, physischer oder psychischer Einschränkungen oder sexueller Orientierung.
Zielformulierungen:
- eigenverantwortliches Verhalten anzuregen – Passivität durch Aktivität überwinden
- das Familiensystem bzw. das einzelne Familienmitglied und/oder den jungen Volljährigen zu stärken und zu motivieren, eigene Ressourcen und die des unmittelbaren Umfeldes zu nutzen und so den Alltag besser erlebbar zu machen und eine Entlastung herbeizuführen
- alternative Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen zu erlernen und umzusetzen
- Ablöseprozesse begleiten
- unerwünschte Alltagsstrukturen neu zu ordnen und zu optimieren
- Erziehungskompetenz zu stärken
- alternative Konfliktstrategien erlernen und umsetzen, aber auch eigenes Problemlösepotenzial der Klienten zu stärken
- materielle Lebensbedingungen zu sichern und zu verbessern
- persönliche Kompetenzen im Umgang mit Behörden und Institutionen erweitern und fördern
- Gesundheitsbewusstsein schaffen und den Klienten für die Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren
- Unterbringung von Kindern außerhalb der Familie zu vermeiden,Unterbringungszeiträume durch intensive Arbeit in der Familiezu verkürzen und die Rückführung von Kindern ggf. für einenbegrenzten Zeitraum vorzubereiten und zu begleiten
- soziale Kontrolle bei Kindeswohlgefährdung
- Organisation und Durchführung von gemeinsamen Freizeitaktionen zur Stärkung des Beziehungsaufbaus und -gestaltung
- Hilfe bei der Berufsfindung, Berufswahl und Lehrstellen und Arbeitssuche
- Annehmen der Beeinträchtigungen die eine Behinderung mit sich bringen kann
- Teilhabe am gesellschaftlichem und kulturellem Leben#
- Erfüllung der Schul- und Berufsschulpflicht