Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII
Zielgruppe:
Familien, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, den Anspruch des Kindes auf Förderung und Erziehung gemäß §27 SGB VIII zuerfüllen. Es sind Familien, die mit einer Krisen- und Belastungssituation konfrontiert sind und es alleine nicht schaffen, diese zu bewältigen. Zudem gehören Familien zur Zielgruppe, welche dem ASD durch Hinweise der Gefährdung des Wohles des Kindes oder Jugendlichen bekannt sind.
Ausschlusskriterien:
Es gibt keine Ausschlusskriterien bezüglich Konfession, Nationalität, physischer oder psychischer Einschränkungen oder sexueller Orientierung.
Zielformulierungen:
- eigenverantwortliches Verhalten anzuregen – Passivität durch Aktivität überwinden
- das Familiensystem bzw. das einzelne Familienmitglied und/oder den jungen Volljährigen zu stärken und zu motivieren, eigene Ressourcen und die des unmittelbaren Umfeldes zu nutzen und so den Alltag besser erlebbar zu machen und eine Entlastung herbeizuführen
- alternative Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen zu erlernen und umzusetzen
- Ablöseprozesse begleiten
- unerwünschte Alltagsstrukturen neu zu ordnen und zu optimieren
- Erziehungskompetenz zu stärken
- alternative Konfliktstrategien erlernen und umsetzen, aber auch eigenes Problemlösepotenzial der Klienten zu stärken
- materielle Lebensbedingungen zu sichern und zu verbessern
- persönliche Kompetenzen im Umgang mit Behörden und Institutionen erweitern und fördern
- Gesundheitsbewusstsein schaffen und den Klienten für die Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren
- Unterbringung von Kindern außerhalb der Familie zu vermeiden,Unterbringungszeiträume durch intensive Arbeit in der Familiezu verkürzen und die Rückführung von Kindern ggf. für einenbegrenzten Zeitraum vorzubereiten und zu begleiten
- soziale Kontrolle bei Kindeswohlgefährdung
- Organisation und Durchführung von gemeinsamen Freizeitaktionen zur Stärkung des Beziehungsaufbaus und -gestaltung
- Hilfe bei der Berufsfindung, Berufswahl und Lehrstellen und Arbeitssuche
- Annehmen der Beeinträchtigungen die eine Behinderung mit sich bringen kann
- Teilhabe am gesellschaftlichem und kulturellem Leben#
- Erfüllung der Schul- und Berufsschulpflicht